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Neue Führerschein- und Anmeldebestimmungen in Kroatien

Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen ausländischer Bootstouristen für die Saison 2007 geändert.
Der Sportbootführerschein-See ist vorgeschrieben für:

  1. Boote über 2,50 m Länge
  2. und kürzere Boote die mit einem Motor über 5 KW ( 6,80 PS) ausgerüstet sind

Keinen Bootsführerschein benötigen folgende Boote:

Deutsche Skipper müssen also bei der Anmeldung im Hafenamt für entsprechende Boote den Sportbootführerschein See vorzeigen.

Eine Vignette ist erforderlich für jedes Boot über 3,00 m Länge und einem Motor über 5 kW. 


Ausländischer Sportbootführerschein ?

"Hallo, ich habe von einem Freund den Vorschlag gemacht bekommen, den Sportbootführerschein im Europäischen Ausland zu machen (z.B. Ungarn). in wie weit ist sowas möglich? Eigentlich klingt es doch auch logisch oder? Also da es doch gemeinsames Eu-Recht geben muss, kann man sich den Schein doch sicher umschreiben lassen?! Hat irgendjemand eine Idee?"

Eine ganz klare Rechtslage:

 Anders als beim PKW-Führerschein gibt es bei den Sportbootführerscheinen aber auch nicht die geringsten Ansätze, zu so etwas wie einem EU-Sportbootführerschein zu kommen. Der kleinste gemeinsame Nenner in dieser Frage war die Einigung auf die ECE-Resolution Nummer 40. Die ECE ist aber keine Organisation der Europäischen Gemeinschaft, sondern eine Organisation europäischer Staaten innerhalb der Vereinten Nationen (UN). Also ist das bei den Sportbootführerscheinen geltende Wohnsitzprinzip auch vor dem Europäischen Gerichtshof nicht anfechtbar, weil es sich nach dem Willen aller ECE-Staaten um ausschließlich nationale Gesetzgebung handelt.
Völlig sinnlos also, einen Sportbootführerschein im Ausland zu machen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat.Wenn ein Deutscher in Ungarn wohnt, kann er natürlich in Ungarn, einen Sportboot-führerschein machen, der dann, solange der Wohnsitz in Ungarn, ist, sogar (für eine Jahr) in Deutschland gilt. Auch bei Rückkehr nach Deutschland muss spätestens nach einem Jahr der deutsche Führerschein gemacht werden.